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Blütenduft und Pollenärger

Zehn Tipps, die Allergikern über ihre schlimmste Jahreszeit helfen können

  1. Wenn andere ins Freibad gehen, marschieren Sie zur Abwechslung ins Hallenbad. Dort ist es an sonnigen Tagen schön leer, und Symptome werden Sie auch so gut wie keine haben, denn die Pollenbelastung beim Indoor-Schwimmen ist gering.

  2. Schauen Sie sich die Bäume rund um Ihre Wohnung / Ihr Haus gut an. Wer gegen Birkenpollen allergisch ist, sollte nicht in eine Straße voller Birken ziehen.

  3. Putzen Sie die Wohnung so oft wie möglich und am besten mit Wasser und feuchten Lappen. Achten Sie darauf, dass Ihr Staubsauger einen Hepafilter hat.

  4. Gehen Sie vor dem Schlafengehen unter die Dusche und spülen Sie gründlich Ihre Haare, denn dort sitzen die meisten Pollen fest.

  5. Lassen Sie keine Anziehsachen im Schlafzimmer liegen, am besten wandert die Kleidung vom Tag abends in die Wäsche.

  6. Kaufen Sie sich eine Allergiker-Matratze, Allergiker-Kissen und -Decken.

  7. Beziehen Sie Ihr Bett und Ihre Bettwäsche so oft wie möglich neu.

  8. Setzen Sie zumindest im Schlafzimmer einen Luftfilter ein.

  9. Gehen Sie nach langen Regenfällen spazieren, die Pollenbelastung ist dann gering und frische Luft tut gut.

  10. Brillenträger sollten regelmäßig Gläser und Gestell reinigen.

Noch mehr Tipps gibt es auf der Seite www.heuschnupfen-tipps.de

 

Wasser schadet Kontaktlinsen

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So sollten vor allem Träger von weichen Kontaktlinsen darauf achten, dass die Linsen niemals mit Wasser in Berührung kommen dürfen. Passiert es dennoch, müssen sie den vollen Desinfektions-Prozess durchlaufen, bevor sie wieder aufs Auge gesetzt werden. Denn Leitungswasser kann Krankheitserreger enthalten, die sich leicht in weichen Kontaktlinsen einnisten können. Folge der verkeimten Kontaktlinsen können schmerzhafte Hornhautentzündungen sein. Die Linsen sollten deshalb unbedingt vor dem Duschen, Baden, Gesichtwaschen und Schwimmen vom Auge entfernt werden. Dass Linsen und Aufbewahrungsbehälter niemals mit Wasser, sondern nur mit steriler Kochsalzlösung abzuspülen sind, sollte für jeden Kontaktlinsenträger selbstverständlich sein. Zudem müssen die Hände vor jeder Berührung der Linsen mit Seife gewaschen und abgetrocknet werden. Die Kontaktlinsen sollten immer in einer frischen Aufbewahrungslösung in dem für sie vorgesehenen Behälter aufbewahrt werden - Kochsalzlösung oder Tränenersatzmittel können keine Keime abtöten. Zudem sollten Kontaktlinsenträger die Anweisung für die Tragedauer und den Linsenwechsel genau einhalten. Grundsätzlich gilt, dass sich fehlsichtige Menschen vor dem ersten Kontakt mit Kontaktlinsen unbedingt vom Augenarzt untersuchen lassen sollen. Augen und Linsen sollten dann alle sechs Monate durch den Augenarzt kontrolliert werden.

Der Bidschirm – Schwerstarbeit für die Augen

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Bildschirmarbeit überfordert das Auge durch eine einseitige Belastung. Gleichzeitig wird das Auge durch die Bildschirmarbeit unterfordert: Das Auge  verweilt immer in einer starren Sicht auf gleich nahe Entfernungen, im gleichen Winkel und auf gleiche Objekte. Da aber heute die meisten Arbeitsplätze an den Computer gebunden sind, bedeutet das für den Arbeitnehmer häufig, seine Arbeitszeit zu 100% am Bildschirm zu verbringen.

Leider hat das für die Beschäftigten oft gesundheitliche Konsequenzen. Circa 30–40% der Beschäftigten am Bildschirmarbeitsplatz klagen über häufige und sogar ständige Augenbeschwerden. Bei Beschäftigten, die ausschließlich für Dateneingabe zuständig  sind, umfasst die Zahl sogar 60–70%. Die Augenbeschwerden äußern sich in müden, brennenden und tränenden Augen. Sie beeinträchtigen nicht nur die allgemeine Leistungsfähigkeit, sondern auch die Fehlerquote beim Lesen am Bildschirm. Verspannungen im Nacken und Kopfschmerzen können weitere Folgen des Bildschirmarbeitsplatzes sein.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber 1996 die Bildschirmarbeitsverordnung in Kraft gesetzt. Sie enthält Regelungen für die Gestaltung optimaler Sehbedingungen, Vermeidung von Zwangshaltungen und erhöhtem Stress am Arbeitsplatz. Sie verweist auch darauf, dass für die Arbeit am Bildschirm spezielle Sehhilfen erforderlich sein können. Sollte bei einer augenärztlichen Untersuchung festgestellt werden, dass eine Bildschirmbrille notwendig ist, muss der Arbeitgeber für die Kosten der Brille aufkommen. Sie ermöglicht scharfes Sehen auf eine Distanz von mindestens 50 cm. Normale Brillen sind auf eine Sehdistanz von 30–35 cm ausgerichtet, also für die Bildschirmarbeit nicht geeignet. Die Bildschirmbrille sollte entspiegelte Gläser haben, um störende Lichtreflexe auszuschalten.

Des Weiteren sieht die Bildschirmarbeitsverordnung vor, dass die Bildschirmtätigkeit so zu organisieren ist, dass sie regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird. Hier geht es um Kurzpausen, nicht Ruhepausen, die die Augen und den Körper aus der Starre befreien, sie zur Bewegung bringen und so entlastend wirken. Der Ermüdung wird so vorgebeugt und die Leistungsfähigkeit gesteigert.

Als Arbeitnehmer sollte man diese Kurzpausen nutzen, um die Augen bewusst zu entspannen. Die  Augen in die Ferne schweifen lassen, Nacken und Schultern entspannen, tief ein- und ausatmen und die Seele mal für fünf Minuten baumeln lassen.

weiterführende Link: eine Diskussion zum Thema "Sehbeeinträchtigung durch Bildschirmarbeit"