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Mit Scharfblick mehr Balltreffer #Sportbrille

Eigene Sportbrille in die Schultüte – Krankenkasse zahlt mit

Brille beim Sportunterricht ist doof – und auch nicht ganz ungefährlich. Wenn Kinder beim Sport stürzen oder einen Ball an den Kopf bekommen, dann besteht mit einer herkömm-lichen Brille erhebliche Verletzungsgefahr. Doch Brille beim Sportunterricht muss sein. Nach einer Allensbach-Studie tragen 1,6 Millionen Kinder eine Brille. Und die muss eben auch beim Sport auf die Nase, sonst stellen sich schnell Frusterlebnisse ein.

Geschickt mit dem Ball, koordiniert in den Bewegungen können Kinder nur sein, wenn sie alles deutlich erkennen können. Laufen, Turnen und Ballspiele stärken die körperliche Entwicklung und das Selbstbewusstsein von Kindern. Gutes Sehen ist beim Schulsport ebenso wichtig wie im Klassenzimmer.

Mit Durchblick in die Sporthalle

Deshalb sollte die normale Brille im Umkleideraum gegen eine spezielle Schulsportbrille eingetauscht werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es sogar einen Erlass, wonach Kinder eine „sporttaugliche Brille“ bei den Sportstunden tragen müssen. Eine Schulsportbrille sitzt auch bei Purzelbäumen fest auf der Nase. Die flexi-blen Fassungen und die Kunststoffgläser halten hitzige Fights und Rangeleien mit dem Gegner beim Fußballspielen aus. Mit der breiten Nasenauflage und dem elastischen Brillenband bleibt die Brille auch beim Handstand an ihrem Platz.

Für Kinder mit Sehschwäche ist eine farbenfrohe Sportbrille eine sinnvolle Überraschung in der Schultüte. Und die Krankenkassen beteiligen sich sogar an dieser Anschaffung und übernehmen einen Teil der Kosten. Wer sich genauer informieren will, findet zusätzliche Infos auf der Internetseite www.sehen.de.

 

 

Führerschein - mit und ohne Brille!

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Für die Führerscheinklassen A, B, M, L, S und T ist ein einfacher Sehtest erforderlich. Dieser Test nach DIN 58220 kann bei allen amtlich anerkannten Sehteststellen und natürlich auch bei Ihrem Augenarzt durchgeführt werden.
Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, muss er im Rahmen einer augenärztlichen Untersuchung ein Gutachten über sein Sehvermögen erstellen lassen und der Fahrerlaubnisbehörde hierüber ein entsprechendes augenärztliches Zeugnis vorlegen.

Für die Führerscheinklassen C und D sowie für die Fahrgastbeförderung ist immer ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Da der Führerschein für die Klassen C, CE, und D usw. teilweise alle 5 Jahre neu beantragt werden muss, benötigt der Bewerber stets ein neues augenärztliches Gutachten. Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

Wenn Sie für den Erwerb eines Führerscheins einen Sehtest oder ein augenärztliches Gutachten benötigen oder einen Führerschein neu beantragen wollen, beraten und informieren wir Sie gerne über die notwendigen Formalitäten und anfallenden Kosten.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen weder die Kosten für einen Sehtest noch für ein augenärztliches Gutachten. 
Benötigen Sie den Führerschein für Ihre Arbeit, kann es sein, dass der Arbeitgeber einen Teil oder auch die gesamten Kosten eines Gutachtens übernimmt. 

Ist für das Führen eines Fahrzeuges eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) erforderlich, wird dies auf dem Europäischen Führerschein in Feld 12 in Form von Schlüsselzahlen vermerkt.

01    Sehhilfe und/oder Augenschutz 
Wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:
01.01    Brille
01.02    Kontaktlinsen
01.03    Schutzbrille

Der Fahrer muss sich an die entsprechenden Auflagen halten und beim Führen eines Fahrzeuges stets die Sehhilfe tragen.
Das Nichtbefolgen der Auflagen entspricht dem Tatbestand der Nr. 169 des Bußgeldkataloges: „Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen“, kostet 25,– €.

Wenn Sie aufgrund einer LASIK- oder Katarakt-Operation zum Führen eines Fahrzeuges keine Sehhilfe mehr benötigen, muss dies natürlich in Ihrem Führerschein geändert werden. So vermeiden Sie bei polizeilichen Kontrollen ein Bußgeld.

Hierzu müssen Sie bei der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle oder dem Bürgeramt einen Umtauschantrag stellen. 

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Die Kosten für den Führerschein-umtausch werden beim neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat von den Bundesländern festgelegt. In Köln liegen die Kosten zurzeit bei 24,– €, für den Umtausch eines Lkw-Führerscheins bei 42,– €.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen gerne eine entsprechende 
Sehtestbescheinigung für den Umtauschantrag aus.