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Augenerkrankungen bei Kindern rechtzeitig erkennen

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Jedes zehnte Kleinkind sieht schlecht, warnt der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA). Schielen und Fehlsichtigkeit sind die häufigsten Diagnosen, die unbehandelt zu Sehschwächen führen und daher unbedingt therapiert werden müssen. „Wenn ein Kind nur unscharfe Bilder wahrnimmt, kann das junge Gehirn das Sehen nicht richtig lernen“, erklärt Augenärztin Dr. Julia Huth.

Der weitaus größte Teil an Informationen wird über die Augen aufgenommen und es leuchtet ein, dass ein gesundes Zusammenspiel von Augenfunktionen und Informationsverarbeitung im Gehirn für die Entwicklung eines Kindes wichtig ist.
Eltern sollten daher mit ihren Kindern frühzeitig zum Augenarzt gehen und das Sehvermögen testen lassen. „Spätestens im dritten Lebensjahr“ empfiehlt Dr. Huth Eltern, einen Augenarzt-Termin für ihre Sprösslinge zu vereinbaren.

Kinder entdecken ihren Sehfehler nur selten selbst. Gerade sehr kleinen Kindern fällt es nicht auf, dass sie unscharf sehen – wenn sie nie ein anderes Seherlebnis gehabt haben. Und sie sind nur unzureichend in der Lage, über ihr Sehvermögen Auskunft zu geben.

Augenärzte müssen daher besonders geschult sein für Sehentwicklungsstörungen bei Kindern und die Testverfahren auf die kleinen Patienten abstimmen, die einen Apfel von einer Birne unterscheiden können, aber kein X von einem U.

Kinder: Wann zum Sehtest?

Unbedingt mit ihrem Kind einen Termin beim Augenarzt machen sollten Eltern, wenn das Kind

  •     sich ständig die Augen reibt,
  •     eine getrübte Hornhaut hat,
  •     ein Augenzittern zeigt,
  •     den Kopf zwanghaft schief hält,
  •     schielt,
  •     fehlsichtige Eltern hat oder wenn
  •     es erbliche Vorbelastungen in der Familie gibt.


Der Sehtest beim Augenarzt gehört nicht zu den Pflichtuntersuchungen, wird aber im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung 7a von den meisten Krankenkassen übernommen.

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Augencheck zum Schulstart

Vor der Einschulung sollten Eltern unbedingt einen Besuch beim Augenarzt einplanen. Unerkannte Sehstörungen dämpfen die Lernfreude der kleinen Schulneulinge, wenn sie nicht genau erkennen können, was an der Tafel steht. Fehlsichtigkeit kann mitunter die Ursache von Lese-Rechtschreibschwächen und schlechten Schulnoten, Kopfschmerzen und Lernunwilligkeit sein.

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Führerschein - mit und ohne Brille!

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Für die Führerscheinklassen A, B, M, L, S und T ist ein einfacher Sehtest erforderlich. Dieser Test nach DIN 58220 kann bei allen amtlich anerkannten Sehteststellen und natürlich auch bei Ihrem Augenarzt durchgeführt werden.
Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, muss er im Rahmen einer augenärztlichen Untersuchung ein Gutachten über sein Sehvermögen erstellen lassen und der Fahrerlaubnisbehörde hierüber ein entsprechendes augenärztliches Zeugnis vorlegen.

Für die Führerscheinklassen C und D sowie für die Fahrgastbeförderung ist immer ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Da der Führerschein für die Klassen C, CE, und D usw. teilweise alle 5 Jahre neu beantragt werden muss, benötigt der Bewerber stets ein neues augenärztliches Gutachten. Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

Wenn Sie für den Erwerb eines Führerscheins einen Sehtest oder ein augenärztliches Gutachten benötigen oder einen Führerschein neu beantragen wollen, beraten und informieren wir Sie gerne über die notwendigen Formalitäten und anfallenden Kosten.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen weder die Kosten für einen Sehtest noch für ein augenärztliches Gutachten. 
Benötigen Sie den Führerschein für Ihre Arbeit, kann es sein, dass der Arbeitgeber einen Teil oder auch die gesamten Kosten eines Gutachtens übernimmt. 

Ist für das Führen eines Fahrzeuges eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) erforderlich, wird dies auf dem Europäischen Führerschein in Feld 12 in Form von Schlüsselzahlen vermerkt.

01    Sehhilfe und/oder Augenschutz 
Wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:
01.01    Brille
01.02    Kontaktlinsen
01.03    Schutzbrille

Der Fahrer muss sich an die entsprechenden Auflagen halten und beim Führen eines Fahrzeuges stets die Sehhilfe tragen.
Das Nichtbefolgen der Auflagen entspricht dem Tatbestand der Nr. 169 des Bußgeldkataloges: „Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen“, kostet 25,– €.

Wenn Sie aufgrund einer LASIK- oder Katarakt-Operation zum Führen eines Fahrzeuges keine Sehhilfe mehr benötigen, muss dies natürlich in Ihrem Führerschein geändert werden. So vermeiden Sie bei polizeilichen Kontrollen ein Bußgeld.

Hierzu müssen Sie bei der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle oder dem Bürgeramt einen Umtauschantrag stellen. 

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Die Kosten für den Führerschein-umtausch werden beim neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat von den Bundesländern festgelegt. In Köln liegen die Kosten zurzeit bei 24,– €, für den Umtausch eines Lkw-Führerscheins bei 42,– €.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen gerne eine entsprechende 
Sehtestbescheinigung für den Umtauschantrag aus. 

Tomaten auf den Augen?

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Aufgrund der biologischen Disposition des Menschen lässt das Sehvermögen bereits im Alter ab 25 Jahren nach. Deshalb sollten Autofahrer ihre Sehleistung regelmäßig prüfen lassen. Junge Menschen sollten spätestens alle 5 Jahre, 40-Jährige alle 2 Jahre und 60-Jährige jedes Jahr zum Sehtest gehen.
Im Straßenverkehr sind die Augen das allerwichtigste Sinnesorgan. Lebenswichtige Informationen für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer werden durch sie übermittelt. Veränderungen der Sehleistung zeigen sich nicht nur in der Sehschärfe, sondern auch in der Wahrnehmung von Kontrasten. Ein Sehtest beim Augenoptiker oder Arzt zeigt schnell, ob die Sehleistung für den Straßenverkehr noch ausreicht.
Quelle: www.augen-und-mehr.de